Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss bis zu 50 % für Touristmusmarketing und Destinationsentwicklung
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Tourismusmarketing
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Wer wird gefördert?
Tourismusmarketing:
- Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Destinationsentwicklung:
- Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist
- Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme
- Der Beitrag der Zuwendungsempfänger:innen aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes muss grundsätzlich mindestens 50 % betragen. Darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Wenn Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgeber:innen beantragt werden, ist darüber in den Anträgen umfassend Auskunft zu geben. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig.
Zusätzlich für Maßnahmen des Tourismusmarketing:
- Ein aktueller Marketingplan
- Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers und die Verlinkung auf entsprechende Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen
Zusätzlich für Maßnahmen der Destinationsentwicklung:
- Eine vom SMWKT bestätigte Destinationsstrategie
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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