SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen"
Was bietet das Förderprogramm?
- Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 20.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss bis zu 7 % der Darlehenssumme
- Finanzierung bis zu 100 % der Gesamtkosten
- sinnvolle Ergänzung zu bestehenden SAB-Zuschussprogrammen der gewerblichen Wirtschaft
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen, selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. bei altersbedingten Unternehmensnachfolgen)
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10% nicht unterschritten ist
- aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
- Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
- Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
- investive Kosten für Digitalisierungsvorhaben gemäß Kriterien für Digitalisierungsvorhaben der SAB
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
- Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
- Energieerzeugungsanlagen
- Erwerb von betrieblich genutzten Fahrzeugen (Ausgenommen sind Fahrzeuge, die ohne Straßenzulassung für den innerbetrieblichen Prozess notwendig sind.)
- Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports
- In-Sich-Geschäfte, wie z. B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. im Rahmen von Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
- Mehrwertsteuerbeträge, es sei denn, der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt
- Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer reinen Finanzinvestition (Share Deal) ohne unternehmische Tätigkeit
- Investitionen in Leasinggüter
- Finanzinvestitionen
- Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung werden grundsätzlich nicht gefördert. Die Vermietung und Verpachtung im Rahmen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung, Organschaft, Mitunternehmerschaft sowie zwischen Eheleuten ist förderunschädlich
- Treuhandkonstruktionen oder stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
Wer wird gefördert?
- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Existenzgründer:innen (natürliche Personen)
der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, sowie:
- Angehörige der Freien Berufe
Nicht gefördert werden:
- stille Gesellschafter
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur
- Branchen, die gemäß De-minimis-Beihilfeverordnung bzw. Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Ziffer 18 der Allgemeinen Gruppengleichstellungsverordnung (AGVO)
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Inanspruchnahme Darlehenshöchstbetrag je Endkreditnehmer:in maximal einmal pro Kalenderjahr
- Für reine Digitalisierungsvorhaben ist ein separates Investitionsdarlehen zu beantragen
- Bei Gründungsinvestitionen muss:
- Gründung auf Dauer angelegt und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein
- Antragsteller:in über nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen
- Bei Verzicht auf ein noch nicht abgerufenes Darlehen, kann die SAB für das selbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten ein neues Darlehen zusagen. Eine Antragstellung ist ohne Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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