HORIZON-Prämie
Was bietet das Förderprogramm?
- Förderung bis zu 50 %
- Sächsische Unternehmen zur Beteiligung am europäischen Forschungsrahmenprogramm "HORIZON EUROPE" anregen
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen.
- Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
- Dienstleistungen
- Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen in der Initialphase (diese endet mit der Antragstellung bei der EU)
- Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion in der Startphase (Beginn der Projektphase nach Zusage der EU)
- Bewertung und Analyse der Ablehnungsgründe bei erfolglosem HORIZON EUROPE-Antrag
- Nicht zuwendungsfähige Dienstleistungen sind:
- Dienstleistungen von Betriebsangehörigen
- Dienstleistungen durch unmittelbar oder mittelbar mit dem Antragsteller verbundenen Unternehmen
- Dienstleistungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Verwandte ersten Grades eines Inhabers, Gesellschafters oder leitenden Angestellten des Unternehmens
- Dienstleistungen, die bereits im Auftrag der EU, vom Bund oder dem Freistaat Sachsen kostenfrei oder bereits anteilig finanziert, beauftragt wurden bzw. zur Verfügung gestellt werden
- Dienstleistungen, die durch die EU im Rahmen des HORIZON EUROPE-Projektes selbst gefördert werden
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen (inkl. Handwerksbetriebe)
- Ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen aus den Branchen im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung, der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, der Fischerei und Aquakultur
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kammern und privatwirtschaftliche Anbieter sein
- Es liegen Nachweise zur Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderungen vor
- Es liegt eine Einschätzung des Dienstleisters vor, dass das Vorhaben das Potential zur Erfüllung der im Aufruf der EU genannten Qualitätsschwellenwerte besitzt
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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