Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus
Was bietet das Förderprogramm?
- mit der Förderrichtlinien (Abk. FRL) Ganzjahrestourismus unterstützt der Freistaat Sachsen die nachhaltige Anpassung des heimischen Tourismus an die klimatischen Veränderungen
- Ziel ist die Transformation von der Saisonalität hin zu einem ganzjährig nutzbaren Tourismusangebot
- die nachweisliche Reduzierung von der Witterungsabhängigkeit soll zu einer nachhaltigen Stärkung der wirtschaftlichen Situation von Tourismusanbietern führen
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- gefördert werden Investitionsvorhaben (im Folgenden: „Vorhaben“) der gewerblichen Tourismuswirtschaft
- das Vorhaben zielt entweder auf die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, führt zum Kapazitätsausbau oder zur Aufnahme zusätzlicher touristischer Produkte und Dienstleistungen in einer bestehenden Betriebsstätte
- Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§ 12 Abgabenordnung)
- Kapazitätsausbau meint die mengenmäßige (quantitative) Vergrößerung des bisherigen Angebots
- Die Aufnahme neuer zusätzlicher touristischer Produkte und Dienstleistungen meint die qualitative Ausweitung des bisherigen Angebots
- Beispiele für förderfähige Vorhaben sind:
- Angebote für Mountainbiker, Radfahrer und Wanderer oder
- Aktivangebote wie eine Sommerrodelbahn, ein Kletterwald, eine Erlebnisarena für Outdoor-Aktivitäten oder Ähnliches
Wer wird gefördert?
förderfähig sind:
- eingetragene Vereine (e.V.),
- kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Kleinstunternehmen) im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Hierzu gehören auch Einpersonen- oder Familienbetriebe sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen,
- kommunale Unternehmen (Rechtsform des privaten Rechts oder Eigenbetrieb),
- wenn diese im Freistaat Sachsen gewerbliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus erbringen
hingegen sind nicht förderfähig:
- Unternehmen in Schwierigkeiten i.S. des Artikels 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
- Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, die Bundesrepublik Deutschland oder der Freistaat Sachsen sind
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- das Investitionsvolumen beträgt mindestens 10.000 EUR
- der Vorhabensort befindet sich im Freistaat Sachsen; ausgenommen sind die Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig
- die Schaffung oder Verbesserung eines saisonübergreifenden und nachhaltigen Angebotes ermöglicht die Anpassung an klimatische Veränderungen
- der Nutzungszweck ist überwiegend touristisch geprägt; die Naherholung ist nicht vordergründig
- das Vorhaben leistet ein Beitrag zur Nachhaltigkeit entsprechend den Anforderungen der Förderrichtlinie
- das Vorhaben bedingt eine Steigerung der unternehmerischen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- die Vorhabensbeschreibung beinhaltet Erläuterungen zu den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des förderfähigen Vorhabens auf die Unternehmensentwicklung, dabei sind gleichartige Angebote in der Destination entsprechend zu berücksichtigen
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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