Programm zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)

Zuschuss für Netzwerktätigkeiten und Innovationscluster zur Unterstützung der regionalen und überregionalen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Vorhaben von Trägern von neuen und bestehenden Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern, die zum Ziel haben, neue Märkte zu erschließen, neue Technologien zur Anwendung zu bringen und die strategische Zusammenarbeit, insbesondere auch branchen- oder länderübergreifend, zu vertiefen


Kooperationsnetzwerke: 
 

  • Personal- und Sachausgaben des Netzwerkmanagements, die beim Träger des Netzwerks für den Aufbau überbetrieblicher Strukturen, die Weiterentwicklung des strategischen Netzwerkkonzepts, die Sensibilisierung der Netzwerkteilnehmer für neue Trends, sich ändernde Marktanforderungen und Innovationspotentiale, die Organisation von z. B. Foren, Workshops zum Wissensaustausch sowie Werbemaßnahmen anfallen


Innovationscluster: 
 

  • Personal und Sachausgaben des Netzwerkmanagements, die beim Träger des Netzwerks zur Betreuung des Innovationsclusters, Werbemaßnahmen sowie für die Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsclusters, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zum Wissensaustausch, die Vernetzung und die transnationale Zusammenarbeit anfallen
  • Ausgaben für Investitionen in durch den Träger beschaffte und gehaltene materielle und immaterielle Vermögensgegenstände (ohne bauliche Investitionen)
  • Träger von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens fünf Partnern, davon mindestens drei KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie weiteren Partnern (zum Beispiel Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände)
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss, unter Einsatz eines angemessenen Eigenanteils des Projektträgers, gesichert sein.
  • Die Förderung von Innovationsclustern erfolgt aufgrund von Wettbewerbsaufrufen, die das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht. 
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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