Förderrichtlinie LIfD - Förderung von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung im Freistaat Sachsen
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten in Höhe von bis zu 80 Prozent für Ausrüstung und bis zu 60 Prozent für Personal und Sachausgaben.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung der Digitalisierung im Freistaat Sachsen nach § 2 Absatz 3 Buchstabe a bis e des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ in „Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung“ (LIfD) wie:
b. Modellprojekte zu Co-Working-Flächen,
c. Innovations- und Lösungslabore,
d. Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke,
e. Stärkung digitaler Kompetenzen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
- rechtsfähige Personengesellschaften sowie
- Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausüben.
Zuwendungsempfänger sowie Kooperationspartner haben ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Die Projekte müssen:
- ihren Durchführungsort im Freistaat Sachsen haben,
- mit der Vorhabenidee eine detaillierte Projektplanung inklusive Ziele, Zielgruppen, Arbeitspakete, Zeit-, Kosten- und Personalplanung vorlegen,
- ein Evaluationskonzept mit projektspezifischen und messbaren Indikatoren zur Zielerreichung vorlegen.
Spezifische Zuwendungsvoraussetzungen für stationäre LIfDs
Stationäre LIfDs müssen:
- als Kooperation von cross-sektoralen Partnern umgesetzt werden,
- müssen einen Partner benennen, der die federführende Rolle übernimmt (sog. Lead-Partner), er, trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt und ist alleiniger Zuwendungsempfänger und Ansprechpartner gegenüber der Bewilligungsstelle,
- einen Kooperationsvertrag abschließen, welcher mit dem Projektantrag einzureichen ist,
- als bereits etabliert LIfD-Vorhaben, eine erkennbare Nutzungserweiterung begründen sowie darstellen, wodurch sich ein neuer Anwendungsbereich ergibt und nur die abgrenzbaren Ausgaben sind förderfähig.
Spezifische Zuwendungsvoraussetzungen für mobilen LIfD
Die mobile LIfD-Lösung muss:
- den gewählten Mobilitätsansatz (zum Beispiel Bus, LKW, Pop-Up-Lösung) sowie dessen Ausstattung inklusive technischer Ausrüstung (Hard- und Software) beschreiben und begründen,
- die geplante Aufbau- und Fertigstellungsdauer,
- den Betriebsbeginn und die Projektlaufzeit,
- die möglichen Einsatzorte und spezifische Lauf-/Standzeiten sowie
- Angaben zu den Kompetenzen des Projektträgers, um dieses Projekt erfolgreich durchzuführen, machen.
werden durch die Begünstigten im Gebiet des Freistaates Sachsen umgesetzt.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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