Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)
Was bietet das Förderprogramm?
- Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 %
- Festbetragsfinanzierung
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Förderung:
- Des individuellen Coachings
- Von Betriebsakquisiteuren
- Von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (FAV plus)
- Von Gemeinwohlarbeit 58 plus
Wer wird gefördert?
- Jobcenter im Sinne von § 6 d SGB II
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Auswahl und Zuweisung Teilnehmender durch Zuwendungsempfänger
- Andere Fördermaßnahmen (Regelinstrumente) dürfen nicht ersetzt werden
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis
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