ESF Plus - MINT-Fachkräfteprogramm im Freistaat Sachsen (Innovationsassistent:in, InnoManager:in und Transferassistent:in)
Was bietet das Förderprogramm?
- Personalkostenzuschuss für die Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Innovationsassistent:innen, InnoManager:innen und Transferassistent:innen.
- Mit der Förderung von Innovationsassistent:innen werden sächsische KMU bei der unbefristeten Neueinstellung von Nachwuchsfachkräften unterstützt. In Vorhaben mit innovativem Charakter – zum Beispiel der Entwicklung eines neuen Produktes oder eines neuen Verfahrens – bringen die geförderten Personen ihr Wissen in sächsischen Unternehmen zur Anwendung und stärken so deren Wettbewerbsfähigkeit.
- InnoManager:innen beschäftigen sich mit dem strategischen Innovationsmanagement in Unternehmen und tragen zu Prozess- und Organisationsinnovationen bei. Die Unternehmen werden damit in ihrer Fähigkeit zur Anpassung an den technologischen und nachhaltigen Wandel unterstützt.
- Transferassistent:innen haben die Aufgabe, sächsische KMU beim Know-how-Transfer zu unterstützen. Dafür werden sie an Transferstellen der sächsischen Hochschulen oder bei Technologiemittlern eingesetzt und bereiten Wissen gezielt für KMU auf.
Wer wird gefördert?
- für die Förderung von Innovationsassistent:innen sowie InnoManager:innen: KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft können auch unabhängig von ihrer Größe gefördert werden.
- für die Förderung von Transferassistent:innen: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler – zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.
- Die Antragsteller müssen ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben.
Nicht förderfähig sind:
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
- für die Förderung von InnoManager:innen: Unternehmen in Schwierigkeiten.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Der Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen.
- Das geförderte Personal ersetzt kein anderes Personal und wird in einer neu geschaffenen Stelle beschäftigt.
- Die Beschäftigungsdauer soll zwölf Monate nicht unterschreiten. Eine branchenübliche Probezeit ist möglich.
- Geförderte Personen dürfen in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben.
- Pro Antragsteller ist die gleichzeitige Beschäftigung von bis zu zwei aus dieser Förderung (s. Ziffer II Großbuchstabe A der Förderrichtlinie) geförderten Personen, jedoch höchstens einer InnoManagerin oder eines InnoManagers, zuwendungsfähig.
Innovationsassistent:innen
Für Innovationsassistent:innen gilt:
- Das Personal wird unbefristet neu angestellt.
- Sie verfügen über einen Abschluss von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik und bearbeiten ein Forschungs- und Entwicklungs-Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt.
- Der letzte qualifizierende Abschluss wurde innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Beginn des geförderten Beschäftigungsverhältnisses erworben. Eine Beschäftigungszeit als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung kann diesen Zeitraum um bis zu weitere fünf Jahre verlängern. Erziehungszeiten können diesen Zeitraum um zwei Jahre je Kind verlängern.
- Sie dürfen nicht in dem Unternehmen des Antragstellers oder in einem mit dem Antragsteller im Sinne des Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO= verbundenen Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Tätigkeiten im Rahmen einer dualen Ausbildung oder im Rahmen von Praktika oder der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als WerkstudentIin sowie Tätigkeiten bei der einstellenden Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung sind förderunschädlich.
InnoManager:innen
Für InnoManager:innen gilt:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie und werden in KMU mit der Aufgabe, im Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen, beschäftigt.
Transferassistent:innen
Für Transferassistent:innen gilt:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie und haben einschlägige Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft mit der Aufgabe, KMU durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten
- Sie verfügen über wenigstens drei Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler.
- Sie dürfen nicht in dem Unternehmen des Antragstellers oder in einem mit dem Antragsteller im Sinne des Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) verbundenen Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Tätigkeiten im Rahmen einer dualen Ausbildung oder im Rahmen von Praktika oder der An-fertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent:in sowie Tätigkeiten bei der einstellenden Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung sind förderunschädlich
- Bei der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft können pro Einrichtung, bei Hochschulen pro Fakultät zwei Transferassistent:innen gleichzeitig gefördert werden.
- Zusätzlich können bei Hochschulen für zentrale Funktionen des Technologietransfers insgesamt zwei weitere Transferassistent:innen gleichzeitig gefördert werden.
Nicht zuwendungsfähig sind
- Beschäftigungsverhältnisse mit Geschäftsführern, Vorständen und Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind oder deren Verwandte ersten Grades, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner Anteilseigner sind.
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit weniger als 20 Stunden pro Woche.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau
+49375 44797879
info@digiconn.de
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.