Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten
Was bietet das Förderprogramm?
- Darlehen, um Ihr Unternehmen oder Infrastruktur wieder aufzubauen
- Hilfe bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie z.B. Liquiditätsengpässen
- Unterstützung bei der Erstellung von Umstrukturierungskonzepten
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
- Folgende Kosten sind förderfähig:
- Rettungsbeihilfe: Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes zum Beispiel.:
- Für Wareneinkauf und für Personal
- Umstrukturierungsbeihilfe: zusätzlich zu o.g. Kosten auch
- Vergleiche mit Lieferanten
- Kosten der Schließung von Teilbereichen
- Umstellung von Betriebsabläufen
- Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).
- Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
- Nicht antragsberechtigt sind bzw. nicht förderfähig sind:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung).
- Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben (z. B. auch öffentliche Konsolidierungsbeteiligungen und Liquiditätshilfedarlehen).
- Selbständige und Unternehmen der freien Berufe.
- Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie, sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen (Subsidiaritätsprinzip).
- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
- Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen.
- Die Förderung ist einmalig.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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