Privatpersonen-Wohnen-kaufen-Modernisieren und Sanieren
Was bietet das Förderprogramm?
- Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums an die Mobilitätseinschränkung
- Möglichst langer Verbleib in dem eigengenutzten Wohnraum
- Förderung für Eigentümer:innen und Mieter:innen, unabhängig vom Alter
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Treppenlift (im Einfamilienhaus oder innerhalb der Wohnung)
- Badumbau
- Schwellenbeseitigung
- Weitere Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums
- Abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus
Wer wird gefördert?
- Eigentümer:in einer selbstgenutzten Wohnung.
- Eigentümer:in eines selbstgenutzten Einfamilienhauses.
- Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses.
- Künftige:r Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wofür zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Mobilitätseinschränkung der Bewohner bleibt dauerhaft bestehen (Nachweis muss erbracht werden).
- Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss auch bei eingeschränkter Mobilität immer gegeben sein.
- Die Beantragung der Förderung ist für Mieter nur möglich, wenn der Vermieter zugestimmt hat und erklärt hat, dass eine Beseitigung der Umbaumaßnahmen bei Auszug des Mieters nicht erforderlich ist.
- Durchführung der (Bau-)Maßnahme innerhalb des Wohnraumes.
- Der Wohnraum darf folgende Wohnflächen nicht überschreiten:
- Mietwohnraum:
- Für 1 Person: 60 m²
- Für 2 Personen: 80 m²
- Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 15 m²
- Eigentumswohnung
- Für 1 Person: 60 m²
- Für 2 Personen: 90 m²
- Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²
- Eigenheim
- Für bis 2 Personen: 110 m²
- Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²
- Mietwohnraum:
Im Einzelfall kann die Wohnfläche überschritten werden (Härtefall). Dies ist insbesondere der Fall, wenn mit einem Umzug in eine kleinere Wohnung eine erheblich höhere Miete zu zahlen ist oder auf Grund der Art der bestehenden Mobilitätseinschränkung, die Anmietung einer größeren Wohnung erforderlich ist.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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