Privatpersonen-Wohnen-kaufen-Modernisieren und Sanieren

Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Treppenlift (im Einfamilienhaus oder innerhalb der Wohnung)
  • Badumbau
  • Schwellenbeseitigung
  • Weitere Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums
  • Abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohnhaus
  • Eigentümer:in einer selbstgenutzten Wohnung.
  • Eigentümer:in eines selbstgenutzten Einfamilienhauses.
  • Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses.
  • Künftige:r Mieter:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wofür zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
  • Mobilitätseinschränkung der Bewohner bleibt dauerhaft bestehen (Nachweis muss erbracht werden).
  • Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss auch bei eingeschränkter Mobilität immer gegeben sein.
  • Die Beantragung der Förderung ist für Mieter nur möglich, wenn der Vermieter zugestimmt hat und erklärt hat, dass eine Beseitigung der Umbaumaßnahmen bei Auszug des Mieters nicht erforderlich ist.
  • Durchführung der (Bau-)Maßnahme innerhalb des Wohnraumes.
  • Der Wohnraum darf folgende Wohnflächen nicht überschreiten:
    • Mietwohnraum:
      • Für 1 Person: 60 m²
      • Für 2 Personen: 80 m²
      • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 15 m²
    • Eigentumswohnung
      • Für 1 Person: 60 m²
      • Für 2 Personen: 90 m²
      • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²
    • Eigenheim
      • Für bis 2 Personen: 110 m²
      • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²


Im Einzelfall kann die Wohnfläche überschritten werden (Härtefall). Dies ist insbesondere der Fall, wenn mit einem Umzug in eine kleinere Wohnung eine erheblich höhere Miete zu zahlen ist oder auf Grund der Art der bestehenden Mobilitätseinschränkung, die Anmietung einer größeren Wohnung erforderlich ist. 

So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau

+49375 44797879
info@digiconn.de

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.