ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie

Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
  • Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich
  • Nicht gefördert werden Gründungsvorhaben, bei denen während des Bewilligungszeitraums neben der Gründung entgeltliche Tätigkeiten durch die Zuwendungsempfängerin im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden.
  • Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder  Nebenwohnsitz in einem Bundesland, dass diese Unterstützung anbietet.
  • Nicht gefördert werden Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademie und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind.
  • Gründungsvorhaben in einem Bundesland, dass diese Unterstützung anbietet.
  • Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
  • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung
  • Gleichartige Leistungen nach dem SGB II oder SGB III, insbesondere Einstiegsgeld sowie Gründungszuschuss, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) müssen daher eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters oder der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen, dass kein Anspruch auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld besteht.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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