ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen

ESF Plus – Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, die dazu dienen, über die Neugründung oder die Übernahme eines Unternehmens zu entscheiden und diese vorzubereiten.

Kriterien für die Beratungsleistung:

Die Beratungsleistung:

  • bezieht sich auf ein zu gründendes oder zu übernehmendes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in einem Bundesland, welches diese Maßnahme unterstützt.
  • wird von einem selbständigen Berater durchgeführt.
  • umfasst auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts einschließlich des Investitions- und Finanzierungskonzepts, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.

Die Beratungsleistung bezieht sich insbesondere auf

  • wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens.
  • gibt Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Gründungsvorhabens oder der Übernahme eines Unternehmens. 
  • entwickelt konkrete Handlungsempfehlungen und leitet zu ihrer Umsetzung an.

Die Beratungsleistung hat konkret einen oder mehrere der folgenden Beratungsinhalte:

  • Überarbeitung und Weiterentwicklung des individuellen Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts. 
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien.
  • Markterschließung (z. B. Marktanalyse, Vertriebs-, Marketingkonzept).
  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung der Gründung oder Übernahme (z.B. Vorbereitung auf ein Bankgespräch).
  • spezifische Beratungsbedarfe bei Existenzgründungen von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern, durch Frauen oder Migranten und Migrantinnen. 
  • Persönlichkeitsentwicklung, Führungstätigkeit von Gründern.
  • Natürliche Personen die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Dazu zählt auch die Aufnahme oder Übernahme einer freiberuflichen Tätigkeit. 
  • Im begründeten Einzelfall kann ein Nebenwohnsitz anerkannt werden, wenn sich die Beratung auf die Übernahme eines im unterstützenden Bundesland ansässigen Unternehmens bezieht. 
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits im Nebenerwerb selbständig tätig sind oder die sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbständig machen möchten.
  • Das Unternehmen darf bis zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige bzw. die Meldung beim Finanzamt.
  • Der Beratungsvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
  • Der Antragsteller weist im Antrag eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung nach.

Kriterien für eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung

Der Antragsteller verfügt:

  • über Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbständigkeit oder aus einer Tätigkeit im Management eines Unternehmens in leitender Funktion, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf oder
  • eine berufliche Aus- oder Fortbildung, Meisterausbildung oder hat ein Studium abgeschlossen, in denen nicht länger als zwei Jahre vor Antragstellung nachweislich kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fachinhalte vermittelt wurden oder
  • über nicht länger als zwölf Monate vor Antragstellung erworbenes gründungsrelevantes Basiswissen, z. B. aus Existenzgründerseminaren. Das Basiswissen muss mind. fünf der nachfolgend genannten Themen umfassen und in einem zeitlichen Umfang von mind. 15 Unterrichtsstunden erworben worden sein. 
  • Chancen und Risiken der Selbständigkeit,
  • Geschäftsidee entwickeln und bewerten,
  • Unternehmenskonzeption und-planung,
  • Neugründung oder Übernahme,
  • Wahl der richtigen Rechtsform,
  • Markt- und Standortanalyse,
  • Kapitalbedarf und Finanzierung,
  • Recht und Steuern,
  • Buchhaltung,
  • Fördermittel und Finanzierungshilfen.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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