Hilfen für Frostschäden im Obst- und Weinbau
Was bietet das Förderprogramm?
- Eine Liquiditätshilfe für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion aus den Bereichen Obst- und Weinbau aufgrund von Spätfrostschäden.
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
Ausgleichsfähig sind:
- Einkommensverluste in 2024 durch geringere oder ganz ausbleibende Erträge gemäß Gutachten.
- Kosten, für die Beseitigung unmittelbarer Frostschäden oder außergewöhnliche Belastungen (insbesondere Rodung und Neuanpflanzung geschädigter Junganlagen im Weinbau).
- Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen (Gutachter) auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Mustergutachtens entstehen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion aus den Bereichen Obst- und Weinbau unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Das Spätfrostereignis hat mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs zerstört.
- Es ist ein Schaden (ohne Gutachterkosten) von mindestens 5.000 Euro entstanden (Schadenshöhe 1 im Mustergutachten).
- Das Unternehmen hat höchstens eine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens.
- Das Unternehmen erhält oder erhielt keine Förderung zur Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit.
- Das Unternehmen hat seinen für die steuerliche Veranlagung zuständigen Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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