Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)
Was bietet das Förderprogramm?
- Die Förderung soll Impulse für den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik setzen und Bürger:innen des Freistaates Sachsen bei Investitionen in steckerfertige Photovoltaikanlagen unterstützen, welche durch Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom die eigenständige Teilversorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen.
- Festbetragszuschuss von 300 EUR
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Anschaffung und Installation/ Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (Balkonkraftwerk) mit einer Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module)
- Dies beinhaltet auch die Ausgaben für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z.B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose).
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen, die
- Mieter:innen in Wohngebäuden in Sachsen sind oder
- Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) in Sachsen sind
- Nicht gefördert werden Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Die Stecker-PV-Anlage wurde nicht vor dem 22. Juni 2023 verbindlich bestellt oder gekauft; (16.05.2024) bei Stecker-PV-Anlagen > 600 bis zu 800 Watt darf dies frühestens ab dem 16.05.2024 erfolgen
- Die Stecker-PV-Anlage hat eine Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module)
- Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die Obergrenze von 800 Watt nicht überschreiten
- Die Wohneinheit, in der die Stecker-PV-Anlage installiert ist, muss im Freistaat Sachsen liegen und wird von der antragstellenden Person selbst genutzt
- Je antragstellender Person, je Stecker-PV-Anlage und je Wohneinheit ist nur eine Anlage förderfähig
- Die PV-Anlage wurde bei einem gewerblichen Händler neu erworben
- Eine bezahlte Rechnung liegt vor (Rechnungsadressat und antragstellende Person stimmen überein)
- Die Anmeldung der Stecker-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) ist erfolgt; (16.05.2024) für Stecker-PV-Anlagen, die ab 16.05.2024 in Betrieb genommen werden, entfällt die Meldung an den Netzbetreiber. Die Registrierung und Anzeige der Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage bei der Bundesnetzangentur (Marktstammdatenregister) ist erforderlich.
- Mieter:innen liegt die Zustimmung des Vermieters zur Installation der Stecker-PV-Anlage vor
- Es wird keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Stecker-PV-Anlage ausgeübt
- Für die mit der Stecker-PV-Anlage erzeugte, in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge wird keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen
- Für die Stecker-PV-Anlage erfolgt keine zusätzliche Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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