Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden

Nachhaltiger Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und der öffentlichen Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar verursacht oder beschädigt worden sind.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Bauliche Anlagen, Gebäude, Gegenstände und öffentliche Infrastruktur.
  • Einkommenseinbußen von bis zu sechs Monaten für Unternehmen aufgrund Unterbrechung der Geschäftstätig.
  • Förderung erfolgt, in Abhängigkeit davon, ob es sich bei der Unterstützung des konkreten Antragstellers um eine staatliche Beihilfe und um welche Form der Beihilfe es sich handelt, auf der Grundlage der Richtlinie „beihilfefrei und De-minimis“ bzw. der Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn erforderliche Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen der Selbsthilfe bei Eintritt des Schadensereignisses unterlassen wurden.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft (inkl. solcher mit kommunaler Beteiligung), kommunale Gebietskörperschaften, Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und Binnenfischerei und Aquakultur natürlich und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
  • Natürliche Personen, Vereine und Träger klösterlicher Einrichtungen, Körperschaften, Religionsgemeinschaften und gleichgestellte Vereinigungen sowie jüdische Gemeinden.
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Kultur- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen sowie nichtbundeseigene Nahverkehrsunternehmen und nichtbundeseigene Schieneninfrastrukturunternehmen, kommunale Aufgabenträger und deren Zusammenschlüsse.
  • Der Antragsteller ist der Eigentümer des geschädigten Objekts oder durch Rechtsvorschrift/Vertrag zur Beseitigung des Schadens verpflichtet.
  • Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip, d.h. Mittelabrufe können erst erfolgen, wenn förderfähige Ausgaben angefallen sind.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

digiconn GmbH
Creative Loft:
Innere Plauensche Strasse 2 A,
08056 Zwickau (neben Zwickau Arcaden)
Verwaltung:
Strasse der Befreiung 167,
08141 Reinsdorf b. Zwickau

+49375 44797879
info@digiconn.de

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.