Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden
Was bietet das Förderprogramm?
- Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden
Machbarkeitsprüfung
Was wird gefördert?
- Bauliche Anlagen, Gebäude, Gegenstände und öffentliche Infrastruktur.
- Einkommenseinbußen von bis zu sechs Monaten für Unternehmen aufgrund Unterbrechung der Geschäftstätig.
- Förderung erfolgt, in Abhängigkeit davon, ob es sich bei der Unterstützung des konkreten Antragstellers um eine staatliche Beihilfe und um welche Form der Beihilfe es sich handelt, auf der Grundlage der Richtlinie „beihilfefrei und De-minimis“ bzw. der Richtlinie „beihilferelevant/AGVO“.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn erforderliche Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen der Selbsthilfe bei Eintritt des Schadensereignisses unterlassen wurden.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft (inkl. solcher mit kommunaler Beteiligung), kommunale Gebietskörperschaften, Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und Binnenfischerei und Aquakultur natürlich und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
- Natürliche Personen, Vereine und Träger klösterlicher Einrichtungen, Körperschaften, Religionsgemeinschaften und gleichgestellte Vereinigungen sowie jüdische Gemeinden.
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Kultur- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen sowie nichtbundeseigene Nahverkehrsunternehmen und nichtbundeseigene Schieneninfrastrukturunternehmen, kommunale Aufgabenträger und deren Zusammenschlüsse.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
- Der Antragsteller ist der Eigentümer des geschädigten Objekts oder durch Rechtsvorschrift/Vertrag zur Beseitigung des Schadens verpflichtet.
- Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip, d.h. Mittelabrufe können erst erfolgen, wenn förderfähige Ausgaben angefallen sind.
In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss
01
Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontaktformular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.
02
Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.
03
Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.
04
Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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