Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen
Wenn Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation Maßnahmen planen, mit denen sich Treibhausgasemissionen verringern lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation Maßnahmen planen, mit denen sich Treibhausgasemissionen verringern lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie Investitionen in eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in die Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der naturnahen Gewässerentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Projekte planen, durch die verhindert wird, dass Menschen kriminell werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Verein oder Verband Projekte anstoßen, um demokratisches Denken zu fördern und Fremdenfeindlichkeit abzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Landstromplätze für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe ausbauen oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.