Förderung kriminalpräventiver Projekte

Wenn Sie Projekte planen, durch die verhindert wird, dass Menschen kriminell werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Projekte planen, durch die verhindert wird, dass Menschen kriminell werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei kriminalpräventiven Projekten und Maßnahmen, vor allem bei Pilotprojekten und Modellmaßnahmen.

Die Förderung erhalten Sie für schwerpunktmäßige Vorhaben im Bereich „Weiterentwicklung der Kriminalprävention im Rahmen kommunaler Gesamtstrategien“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 20.000 pro Kalenderjahr für bis zu 2 aufeinanderfolgende Kalenderjahre.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 15.000 betragen.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.9. des Vorjahres an den Landespräventionsrat Niedersachsen.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
  • Sie müssen vor Ihrer Maßnahme an einer eingehenden Projektberatung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates teilgenommen haben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.