LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einzugliedern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einzugliedern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben planen, die durch Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement der Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Beratungsstelle die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots in Kindertageseinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) oder mit Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.