ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Mobilitätsberatungsstellen

Wenn Sie als Beratungsstelle die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie als Beratungsstelle die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Mobilitätsberatungsstellen. Diese Stellen beraten junge Auszubildende, Fachkräfte und ihre Ausbildungsbetriebe über Auslandsaufenthalte, motovieren für Auslandsaufenthalte und unterstützen bei deren Umsetzung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe bitte elektronisch über das Antragsportal und schriftlich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihrer Beratung sind junge Auszubildende, junge Fachkräfte und ihre Ausbildungsbetriebe in Hessen.
  • Als Beratungsstelle müssen Sie folgende Aufgaben übernehmen:
    • Beratung zu allen Themen, Programme und Fördermöglichkeiten im Zusammenhang berufsbezogener Auslandsaufenthalte,
    • Unterstützung bei der Suche nach Betrieben im Ausland,
    • Hilfestellung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Auslandspraktika,
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Auslandspraktika,
    • zusätzliche Koordinationsaufgaben (zum Beispiel Durchführung von Steuerkreissitzungen).
  • Die von Ihnen eingesetzten Beratungskräfte müssen über folgende Qualifikationen verfügen:
    • Berufserfahrung in betrieblicher Ausbildung, Weiterbildung oder Bildungsberatung,
    • Kenntnisse in Beratungsmethoden und betrieblichen Abläufen,
    • sehr gute Fremdsprachenkenntnisse,
    • interkulturelle Kompetenzen.
  • Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an einem vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium anerkannten personenbezogenen Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts verpflichtend ist, wenn nicht bereits eine Beratungszertifizierung vorliegt.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.