Bund · 16 Länder · EU

2.314 Programme.
Ein Ansprech­partner.

Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.

Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Kinderbetreuung zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben planen, die die Wirkung der demografischen Entwicklung abmildern und die Lebenslagen älterer Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben zur Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, die die Kinder- und Jugendhilfe verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder in Ihr bestehendes Unternehmen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Entwicklung und Stärkung der Film-, Fernseh- und Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Wenn Sie Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen im Rahmen des EU-Schulprogramms mit Lebensmitteln beliefern, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die dabei entstandene Umsatzsteuer erstattet werden. Darüber hinaus können Sie einen Zuschuss für die Lieferung von Bio-Lebensmitteln bekommen.
Sie möchten für Ihre Familie ein Eigenheim in Sachsen bauen oder kaufen? Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen.
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Sachsen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben durchführen, die psychisch kranken oder suchtkranken Menschen helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Projekte zur gewaltvorbeugenden Betreuung von Fußballfans planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Menschen die Möglichkeit zu Freiwilligendiensten bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Geldgeber

Wer die Förderung
ausreicht.

Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.

Bund

  • KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
  • Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
  • Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
  • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
  • Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR

Bundesministerien

  • Wirtschaft und EnergieBMWE
  • Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
  • Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
  • Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
  • VerkehrBMV
  • Arbeit und SozialesBMAS
  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
  • Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
  • GesundheitBMG
  • InneresBMI
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ

Europa

  • Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
  • Europäische InvestitionsbankEIB
  • Europäischer InvestitionsfondsEIF
  • InvestEUGarantien und Beteiligungen
  • EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
  • ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
  • JTFFonds für einen gerechten Übergang
  • ELERLändliche Entwicklung
  • EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
  • InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Horizont EuropaForschung und Innovation
  • Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
  • LIFEUmwelt und Klima
  • Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
  • InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
  • Erasmus+Bildung und Qualifizierung
  • EU4HealthGesundheit
  • Kreatives EuropaKultur und Medien
  • BinnenmarktprogrammKMU und Normung

Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital

  • Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
  • LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
  • Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
  • KfW CapitalWagniskapital über Fonds
  • High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
  • coparionWachstumsfinanzierung
  • ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme

Weitere Geldgeber und Durchleitung

  • Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
  • Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
  • Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
  • Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
  • HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
  • Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme

Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.

Machbarkeitsprüfung

Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.

Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.