Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende bauen oder modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.