Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe
Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb Rinder oder Schweine tiergerecht halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie forstwirtschaftliche Vorhaben zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder, der damit zusammenhängenden biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Familien im Land Brandenburg durch eines der Netzwerke Gesunde Kinder unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie demokratisches Bewusstsein stärken und Vorhaben zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie im Saarland ein Technologieunternehmen gründen oder als existierendes Unternehmen innovative Produkte auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um im Bereich der Pflege eine möglichst wohnortnahe und bedarfsdeckende Versorgung auszubauen und nachhaltig zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.