Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK)

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Familien im Land Brandenburg durch eines der Netzwerke Gesunde Kinder unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Familien im Land Brandenburg durch eines der Netzwerke Gesunde Kinder unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Arbeit im Rahmen der Netzwerke Gesunde Kinder. Die Netzwerke setzen geschulte, ehrenamtlich tätige und professionell koordinierte Patinnen und Paten zur Begleitung von Familien während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes ein.

Sie erhalten die Förderung für

  • Personalausgaben der regionalen Netzwerke Gesunde Kinder,
  • Personal- und Sachausgaben für das laufende Geschäft und die Ausstattung,
  • Aus- und Weiterbildungskosten der angehenden Familienpatinnen und -paten,
  • Elternbildung und Familienangebote zur Umsetzung der Konzeption und Unterstützungsmaßnahmen für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sowie
  • Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Normalerweise erhält ein Netzwerk je Landkreis oder kreisfreier Stadt die Förderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 165.000 je Netzwerk und Haushaltsjahr.

Werden 2 Netzwerke in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis gefördert, kann der Zuschuss bis zu EUR 90.000 je Netzwerk und Haushalsjahr betragen.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag für Ihr neu gegründetes Netzwerk jederzeit, für Ihr bestehendes Netzwerk bis zum 31.1. jeweils für das laufende Jahr beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt ist ein durch die Bewilligungsbehörde anerkannter Träger eines Netzwerks Gesunde Kinder im Land Brandenburg. Dazu zählen insbesondere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel Kliniken, in Trägerschaft einer gemeinnützigen Körperschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Übernehmen Sie als Träger der örtlichen Daseinsvorsorge oder als freier Träger der Wohlfahrtspflege die Trägerschaft, müssen Sie die Kooperation mit einer regionalen Einrichtung des Gesundheitswesens anstreben.
  • Sie müssen die geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
  • Sie müssen ein Konzept vorlegen, das nach Bestätigung durch die Bewilligungsbehörde Grundlage der Netzwerkarbeit ist.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.