Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand
Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten
Wenn Sie als nichtfinanzielles Unternehmen in Schwierigkeiten sind und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit zur Rettung oder Umstrukturierung verfügen, kann der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eine Staatsbürgschaft übernehmen.
Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Nachrangdarlehen Invest
Wenn Sie Investitionen planen, um in Sachsen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel „BEHG–Brennstoffemissionshandelsgesetz-Härtefallkompensation“
Wenn Ihr Unternehmen durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels von unzumutbaren Härten betroffen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Innovationsfonds SH
Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gegründet haben oder die Gründung eines solchen Unternehmens planen oder Innovationen in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH bekommen.
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierungen
Das Land Bremen fördert Ihr Unternehmenswachstum durch zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Expressbürgschaft
Wenn Sie als junges oder bestehendes Unternehmen kurzfristig einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.