Richtlinie Außenwirtschaftsförderung
Wenn Sie die Präsenz Ihres Unternehmens auf internationalen Märkten verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie die Präsenz Ihres Unternehmens auf internationalen Märkten verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen vor Ort und/oder digital an einer Messe oder Ausstellung im Ausland teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einer Messe, Ausstellung und vergleichbaren Veranstaltung im Ausland teilnehmen möchten, um neue Absatzmärkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als KMU, Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen verstärkt auf internationalen Märkten agieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie die Durchführung von nachhaltigen Tagungen und Kongressen planen, die sich an ein Fachpublikum richten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen auf Messen im Ausland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Institution, Verband oder Branchennetzwerk Vorhaben zur Markterschließung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Exportinitiative Energie unterstützt Sie dabei, ihre klimafreundlichen Energielösungen weltweit zu positionieren und den globalen Klimaschutz voranzubringen.