Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Erschließung und Pflege von Märkten und bei dem Absatz Ihrer Produkte aus dem landwirtschaftlichen, ernährungswirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich.

Sie erhalten die Förderung für

  • Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten,
  • Vorhaben zur Absatzförderung mit endbegünstigten Unternehmen:
    • Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf Messen, Ausstellungen und Märkten,
    • Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter,
  • Verbraucherinformationen zu land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten,
  • Durchführung von Leistungsschauen berufsständischer Organisationen sowie
  • Präsentation ländlichen Brauchtums sowie Berufswettbewerbe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,
  • Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,
  • Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
  • Regionale landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen müssen Sie im Land Brandenburg veranstalten.
  • An Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie Projekten zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter müssen Sie mit mindestens 4 weiteren Unternehmen teilnehmen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.