Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt)
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt oder zur Erschließung eines Baudenkmals planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.