Landesbürgschaftsprogramm

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Wenn Sie als Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

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