Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (FR/KWI)

Wenn Sie Projekte im Einklang mit den entwicklungspolitischen Themen der Bundesregierung planen und die Lebensgrundlagen der Menschen in Krisensituationen nachhaltig verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Projekte im Einklang mit den entwicklungspolitischen Themen der Bundesregierung planen und die Lebensgrundlagen der Menschen in Krisensituationen nachhaltig verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe.

Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern:

  • Ernährungssicherung: Gefördert werden Maßnahmen, die eine kontinuierlich ausreichend sichere und nährstoffreiche Lebensmittelversorgung etablieren. Berücksichtigt werden auch die Sektoren wie Bildung, Wasser und Gesundheit.
  • Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen: Gefördert werden Maßnahmen zum physischen und gesellschaftlichen Wiederaufbau von Basisinfrastruktur, beispielsweise Trinkwassersysteme, Schulen, Gesundheitszentren, Straßen und Brücken und auch lokale Kapazitäten zur sozialen Dienstleistungserbringung und lokale Wirtschaftskreisläufe.
  • Katastrophenrisikomanagement: Maßnahmen zur Reduzierung des Katastrophenrisikos durch die Verringerung der Gefährdung (Exposition) und der Anfälligkeit der Bevölkerung (Vulnerabilität) einerseits sowie durch die Stärkung von Stabilisierungs- und Anpassungskapazitäten andererseits.
  • Friedliches und inklusives Zusammenleben: Maßnahmen der friedlichen Koexistenz, des sozialen Zusammenhalts oder der Friedensförderung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihren Sitz in Deutschland und Ihre Gemeinnützigkeit ist steuerlich anerkannt.
  • Ihre Projekte liegen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihre Maßnahmen stehen im Einklang mit den entwicklungspolitischen Grundlinien der Bundesregierung und den einschlägigen Konzeptpapieren des BMZ.
  • Sie sind fachlich, personell, organisatorisch und finanziell in der Lage, Vorhaben qualifiziert zu planen, durchzuführen, zu steuern, zu überwachen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Der Ausbruch einer Krise oder die Existenz einer langanhaltenden oder wiederkehrenden Krise oder staatliche Fragilität und ein hohes Maß an Vulnerabilität und Risiken für die Bevölkerung ist Voraussetzung für die Förderung.
  • Sie richten Ihre Maßnahmen an Menschen und lokale Strukturen, die von einer Krise, betroffen sind oder deren Selbsthilfefähigkeit im Kontext der Krise stark eingeschränkt ist.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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