Wenn Sie nichtinvestive Infrastrukturvorhaben zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei kleinen und mittleren Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen auf Ebene der Berliner Bezirke zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität.
Sie erhalten die Förderung für
- Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken oder Bezirksverbünden,
- bezirkliches Stadtmarketing,
- bezirkliches Standortmarketing,
- bezirkliches Standortmanagement,
- Aufbau von bezirklichen oder örtlichen Wirtschaftsnetzwerken,
- Kooperationsvorhaben von mehreren kleinen Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit,
- innovative Maßnahmen von Sozialunternehmen, Unternehmen oder Start-ups, die der Ressourcenschonung, der Stärkung von nachhaltigen Lieferketten und Stoffkreisläufen dienen oder die die Erneuerbare-Energie-Branche unterstützen..
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 300.000 je Projekt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirksämter.
Als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Existenzgründerin oder Existenzgründer gehören Sie zur Zielgruppe der Förderung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme darf maximal 5 Jahre dauern.
- Die Projekte werden im Rahmen eines bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit entwickelt.
- Mit der Durchführung des Vorhabens dürfen Sie nicht vor Antragstellung beginnen.