Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer

Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, mit denen Sie die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen.

Sie erhalten den Zuschuss für landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte in folgenden Bereichen:

  • Cluster- und Transformationsmanagement,
  • innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen,
  • Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, vor allem Kompetenzzentren,
  • standortbezogener Wissens- und Technologietransfer.

In diesen Bereichen sind auch interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren, die in einem weiteren Mitgliedstaat oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, förderfähig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall festgelegt und beträgt für

  • Cluster- und Transformationsmanagement bis zu 100 Prozent,
  • innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen bis zu 90 Prozent, jedoch maximal EUR 450.000 in 36 Monaten,
  • Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, insbesondere Kompetenzzentren, bis zu 100 Prozent,
  • standortbezogene Wissens- und Technologietransferstellen bis zu 100 Prozent

der förderfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Forschungseinrichtungen einschließlich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sowie
  • wirtschaftsfördernde Einrichtungen,

die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen und förderfähige Maßnahmen durchführen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihren Sitz, mindestens jedoch eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
  • Sie dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden und müssen wirtschaftliche Tätigkeiten streng von nicht wirtschaftlichen trennen.
  • Die Förderung darf nicht zu einer mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen.
  • Ihr Projekt soll höchstens 36 Monate dauern.
  • Sie müssen in Ihrem Projekt die Aspekte Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.