Förderung für Verbundprojekte der Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) – 6. Förderaufruf

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Forschungsverbünde, die Belastungen der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland empirisch untersuchen und praxisrelevante Ansätze für Schutz, Handlungsfähigkeit und organisationale Resilienz entwickeln.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Forschungsverbünde, die Belastungen der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland empirisch untersuchen und praxisrelevante Ansätze für Schutz, Handlungsfähigkeit und organisationale Resilienz entwickeln.

Was gefördert wird

Wenn Sie ein Projekt zur Belastung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland planen, können Sie eine Förderung erhalten.

Sie können empirisch orientierte Forschungsprojekte zu aktuellen Fragestellungen der Wissenschaftsfreiheit durchführen. Dazu gehören Untersuchungen zu Strukturen, Regeln und Verfahren an Hochschulen. Ihr Vorhaben muss sich einem von 4 Schwerpunkten widmen. Diese umfassen

  • Anfeindungen und Gewalt,
  • die Wahl von Forschungsthemen,
  • organisationale Resilienz sowie
  • das Monitoring von Belastungen der Wissenschaftsfreiheit.

Sie können auch forschungsbasierte Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben wie Reallabore durchführen, wenn diese eng an die empirische Erkenntnisgewinnung gebunden sind. Zusätzlich können Sie als Einzel- oder Verbundvorhaben ein Begleitprojekt durchführen, das zentrale Vernetzungs- und Transferaufgaben übernimmt.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe Ihrer Zuwendung richtet sich nach dem Bedarf Ihres Projekts, da es keine festgelegte maximale Fördersumme gibt. Sie können bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet bekommen. Wenn Sie an einer Hochschule oder Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Sie können Mittel für Personal, für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen und Konferenzen sowie für den Sachaufwand beantragen. Zu den Sachmitteln zählen beispielsweise Gebühren für das Forschungsdatenmanagement oder Open-Access-Publikationen.

Wer antragsberechtigt ist

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie führen Ihr Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich durch.
  • Sie planen Ihr Projekt als Verbundvorhaben mit mindestens 2 antragsberechtigten Partnern (Ausnahme: Begleitprojekt).
  • Sie integrieren ein Transferkonzept in Ihr Vorhaben, das Zielgruppen und Transferformate beschreibt.
  • Sie legen eine Absichtserklärung von allen inhaltlich beteiligten Partnern vor.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab, wenn Ihr Verbundprojekt gefördert wird.
  • Sie betreiben ein eigenes Forschungsdatenmanagement und stellen Ihre Daten nach Projektabschluss zur Nachnutzung zur Verfügung.

Ausschlussgründe:

  • Sie erhalten keine Förderung für rein lokal ausgerichtete Einzelmaßnahmen, bei denen keine plausible Übertragbarkeit erkennbar ist.
  • Sie erhalten keine Förderung für wirtschaftliche Tätigkeiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie reichen Ihre gemeinsame Projektskizze elektronisch über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) beim Projektträger ein.
  • Pro Verbundvorhaben stimmen Sie sich ab und reichen nur 1 Skizze ein.
  • Ein Expertengremium bewertet Ihre Skizze nach festgelegten Kriterien.

Stufe 2: Förderantrag

  • Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wurde, werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Jeder Verbundpartner reicht einen eigenen Förderantrag über das Portal “easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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