Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung

Wenn Sie Vorhaben zur Weiterbildung durchführen oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Vorhaben zur Weiterbildung durchführen oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie bekommen die Förderung für

  • Bildungsschecks für Beschäftigte (Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund individueller Bedarfe),
  • Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen,
  • Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen (Förderung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe),
  • Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote (Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • für Bildungschecks 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen EUR 500,00 und EUR 3.000 pro Vorhaben;
  • für Weiterbildungsmaßnahmen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000;
  • für Vorhaben zur Umsetzung des Servicepakets bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen; der Förderbetrag muss zwischen EUR 1.000 und EUR 3 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben liegen;
  • für Maßnahmen zum Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren; die Gesamtausgaben dürfen bis zu EUR 150.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 2 Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • für den Bildungsscheck: Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen),
  • für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen:
    • Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten,
    • rechtsfähige Vereine oder deren Dachvereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg,
  • für das Servicepaket: Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) oder Niederlassung im Land Brandenburg,
  • für den Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten: staatliche Hochschulen im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zur Zielgruppe für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen und Vereinen gehören Beschäftigte und mitarbeitende Unternehmensinhaberinnen und -inhaber, ehren- und hauptamtlich Tätige in Vereinen sowie Angehörige der Freien Berufe und Einzelunternehmerinnen und -unternehmer.
  • Für die Maßnahmen im Rahmen des Servicepakets gehören Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, zu Ihrer Zielgruppe. Ihr Vorhaben muss eine (besonders) erhebliche arbeitspolitische Bedeutung für das Land Brandenburg haben.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.
  • Eine mehrfache Förderung des Bildungsschecks für Beschäftigte, von Weiterbildungsmaßnahmen und dem Servicepaket ist ausgeschlossen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.