Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“

Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Aktivitäten zur Teilnahme an dem europäischen Forschungsprogramm „Horizont Europa“ in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“. Dies umfasst unter anderem folgende Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind:

  • Sie befassen sich mit dem vorgesehenen Förderinstrument,
  • Sie arbeiten frühzeitig an der Aufstellung eines Konsortiums,
  • Sie arbeiten an einer themenspezifische Netzwerkbildung,
  • Sie arbeiten den EU-Antrag aus oder
  • Sie bereiten die finale Einreichung des EU-Antrags vor.

Primär werden Einzelvorhaben mit deutscher Koordination des EU-Antrags gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

Sie erhalten pro Projekt bis zu 120.000 EUR.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Wer antragsberechtigt ist

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
  • Kommunen,
  • Verbände und Non-Profit-Organisationen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben muss einen Bezug zum Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa aufweisen.
  • Soweit ein offizielles Arbeitsprogramm für das Folgejahr zum Einreichungsstichtag vorliegt, müssen Sie einen konkreten Bezug zu einem der für das Folgejahr avisierten Topics herstellen.
  • Sie müssen Ihre Forschungsergebnisse so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Antragsverfahren

Das Verfahren ist mehrstufig angelegt.

Dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH sind die Antragsunterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form spätestens zu den nachfolgend benannten Stichtagen vorzulegen. Eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpersonen der Nationalen Kontaktstelle Sicherheit (NKS) vor der Antragseinreichung sowie eine begleitende Beratung während der Projektlaufzeit sind zwingend notwendig.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.