Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)

Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Was gefördert wird

Sie können eine Förderung für Vorhaben erhalten, die das Mobilitätssystem effizienter gestalten oder die Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Das Land unterstützt Sie dabei, Mobilitätsangebote nutzerfreundlicher zu machen und Infrastrukturen besser auszulasten.

Sie können die Förderung für folgende Bereiche beantragen:

  • Erstellung oder Erweiterung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne.
  • Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssystems, wie beispielsweise Sensorik oder Applikationen.
  • Errichtung und Erweiterung von Mobilstationen.
  • Maßnahmen des betrieblichen, schulischen und sonstigen Mobilitätsmanagements.
  • Einführung von stationsbasierten Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten.
  • Machbarkeitsstudien, Softwarelösungen und anbieterübergreifende Ladebereiche für eine nachhaltige urbane Logistik.

Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Diese beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Zweirad-Sharing-Dienste sinkt der Fördersatz nach dem ersten Jahr ab. Für die einzelnen Vorhaben gelten jeweils festgelegte Höchstbeträge.

Wer antragsberechtigt ist

Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie legen im Antrag dar, dass Ihr Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert oder die Verkehrssicherheit erhöht.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie halten beim Bau die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie verfügen über ein uneingeschränktes Baurecht.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie haben den erforderlichen Grunderwerb gesichert.
  • Bei Digitalisierungsmaßnahmen: Sie legen eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor.
  • Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements: Sie weisen nach, dass Sie das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert haben.
  • Bei betrieblichem Mobilitätsmanagement privater Unternehmen: Sie informieren stattdessen das Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben bereits nach anderen Richtlinien förderfähig ist. Dazu zählen zum Beispiel die Förderrichtlinien Nahmobilität und die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.