Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).

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Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).

Was gefördert wird

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.

Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin (siehe weiterführende Links). Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der Förderrichtlinie (Kapitel 3, Absatz 1) sind für jede Zielgruppe auch Förderschwerpunkte benannt.

Bei Unklarheiten oder Fragen, insbesondere vor Einreichung des Antrags, steht Ihnen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gerne beratend zur Seite.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Träger und Organisationen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten.

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und beträgt 90 Prozent der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben.

Gemäß der Förderrichtlinie können insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die den darin beschriebenen Förderschwerpunkten und Zielgruppen (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1) entsprechen.

Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben.

Grundvoraussetzung ist, dass für Ihr Projekt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vorliegt beziehungsweise die Angaben in den Antragsunterlagen vollständig sind.

Antragsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die zentrale Bearbeitung von Anträgen erfolgt durch die Abteilung V (Bewilligungsstelle) und die fachliche Beurteilung durch die Abteilung IV (Fachstelle).

Die Antragsunterlagen sind erstmal ausschließlich elektronisch per E-Mail an VAB-Zuwendungen@SenMVKU.berlin.de einzureichen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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