Richtlinie Berufliche Bildung – Verbundausbildung

Wenn Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb im Verbund mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen durchführen, um das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abzudecken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb im Verbund mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen durchführen, um das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abzudecken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund. Mit Verbundausbildung ist gemeint, dass Bestandteile der jeweiligen Ausbildungsordnung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zu Ihren eigenen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt EUR 150,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.1. des Jahres nach Beginn der Ausbildung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank „ (SAB).

Die nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie “ LfULG) prüft Ihre Angaben zu den Berufsausbildungsverhältnissen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit bis zu 500 beschäftigten Personen und mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Ausbildungsstätte muss ihren Sitz oder eine Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.
  • Die Ausbildung muss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen sein.
  • Eine Verbundwoche (Teilnehmerwoche) besteht aus 5 Tagen beim Verbundpartner.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.