Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)

Wenn Sie an Ihrer Hochschule in Bayern eine Erfindung validieren oder mit einem innovativen Produkt eine Existenzgründung planen, können Sie vom Freistaat Zuschüsse erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie an Ihrer Hochschule in Bayern eine Erfindung validieren oder mit einem innovativen Produkt eine Existenzgründung planen, können Sie vom Freistaat Zuschüsse erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerische staatliche Hochschule bei der Validierung erfolgversprechender Forschungsergebnisse und Erfindungen (Validierungsprogramm) und bei Existenzgründungen aus Ihrer Hochschule (FLÜGGE).

Sie bekommen die Förderung

  • im Programm FLÜGGE: vor und zu Beginn der Existenzgründung, vor allem zur Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle bis zur Gründungsreife.
  • im Validierungsprogramm: für die Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich besserer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, um sie anschließend in die industrielle Forschung zu überführen.

Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Stipendium

  • im Programm FLÜGGE von pauschal EUR 2.500 pro Monat plus EUR 150,00 je unterhaltspflichtigem Kind,
  • im Validierungsprogramm von maximal EUR 300.000 je Vorhaben für die Dauer von bis zu 18 Monaten.

Ihren Antrag reichen Sie bitte im Rahmen besonderer Förderaufrufe beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen genküpft:

  • Ihr Vorhaben muss
    • über den Stand der Technik hinausgehen oder im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sein,
    • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und
    • ausreichende Erfolgsaussichten haben (positive Fortsetzungsprognose).
  • FLÜGGE-Programm:
    • Als Gründungswilliger oder Gründungswillige müssen Sie der Hochschule angehören, die den Antrag stellt. Sie dürfen dort mit einem Zeitanteil von bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.
    • Ihre Hochschule muss einen Mentor oder eine Mentorin benennen und Ihnen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren und weitere Infrastruktur) zur Verfügung stellen.
    • Mindestens ein Gründungswilliger oder eine Gründungswillige muss die Nutzungs-/Schutzrechte (mit) innehaben.
  • Validierungsprogramm:
    • Ihr Vorhaben muss als nichtwirtschaftliche Tätigkeit einzustufen sein.
    • Sie müssen die schutzrechtliche Sicherung Ihrer Erfindung oder Forschungsergebnisse (zum Beispiel Patente) abgeklärt haben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.