Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst und Hauswirtschaft

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in der in Land-, Forst- und Hauswirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende in der in Land-, Forst- und Hauswirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft, entsprechende ausbildungsintegrierende Studiengänge sowie die notwendige auswärtige Unterbringung der Teilnehmenden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je Teilnehmerin und Teilnehmer und Lehrgangswoche für

  • Cluster 1 (Traktoren – nur Bedienberechtigung und Landtechnik/ Druschfrüchte) EUR 264,00,
  • Cluster 2 (Maschinen und Geräte II, Ökologischer Landbau, Grundlagen der Landtechnik) EUR 386,00,
  • Cluster 3 (Bau- und Vegetationstechnik/die Bausteine GaLaBau, Erstellen von Belagsflächen, Bau und Bepflanzung einer Wasseranlage, Mauerbau und Natursteinbearbeitung) EUR 498,00;
  • Cluster 4 (Lehrgänge im Beruf Milchwirtschaftliche/r Laborant/in) EUR 1.731,
  • Cluster 5 (Lehrgänge im Beruf Milchtechnologe/in) EUR 2.181,
  • die notwendige auswärtige Unterbringung EUR 120,00.

Richten Sie bitte Ihren Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Ausbildung erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes.
  • Die Inhalte Ihrer Maßnahme müssen Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sein.
  • Sie führen Ihre Lehrgänge in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durch.
  • Die Teilnehmenden müssen mindestens 80 Prozent der Lehrgangstage besuchen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.