Förderung von Organisationen der Überbetrieblichen Maschinenverwendung (ÜMV)

Wenn Sie Vorhaben zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie als regionale oder überregionale Organisation der überbetrieblichen Maschinenverwendung bei koordinierenden Maßnahmen in der Landwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen, die dem rationellen Einsatz der Landtechnik und gemeinsamen Dienstleistungen in der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Landschaftspflege dienen, und
  • Maßnahmen, die durch landwirtschaftlich-technische Gemeinschaftsvorhaben die technische Entwicklung der Betriebe bei der Digitalisierung konstruktiv begleiten und deren Investitionsaufwand für die Einführung und langfristige Nutzung, schlagkräftiger, innovativer und hierbei insbesondere klima-, boden- und gewässerschonender und damit eine auf umweltschonende Bewirtschaftung ausgerichtete Technik in der Praxis minimieren.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für investive Maßnahmen, die der technischen Vorsorge für betriebliche Notfallmaßnahmen dienen, um bei einer Notlage mit Ausfall der Energieversorgung vor allem tierhaltende oder lebensmittelproduzierende Betriebe in die Lage zu versetzen, den Tierschutz, die Tiergesundheit sowie die Aufrechterhaltung der Produktion weiterhin gewährleisten zu können.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 pro Jahr für regionale Organisationen und bis zu EUR 12.000 pro Jahr für überregionale Organisationen.

Für Investitionen in die technische Vorsorge für betriebliche Notfallmaßnahmen können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, pro Ausrüstungsgegenstand beziehungsweise technischer Anlage jedoch maximal EUR 15.000, bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH). Anträge auf Förderung von Investitionsvorhaben können Sie jederzeit einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind regionale Vereinigungen und überregionale Dachorganisationen, die der Koordination, Information und Förderung von Trägerschaften der überbetrieblichen Maschinenhaltung in grundsätzlichen, organisatorischen und technischen Fragen dienen und die eine hauptamtliche Geschäftsstelle unterhalten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Für die hauptamtliche Geschäftsführung Ihrer Organisation muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestehen.
  • Sie legen einen Geschäftsbericht für das zurückliegende Jahr sowie einen Haushaltsplan für das Jahr vor, für das die Förderung beantragt wird.
  • Bitte beachten Sie, dass pro Landkreis nur eine regionale Vereinigung gefördert werden kann.
  • Als regionale Vereinigung müssen Sie vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) anerkannt sein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.