Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu modernisieren oder zu ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) und bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Landesanteil wird durch eine Bundesförderung ergänzt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, vor allem
- Handwerkskammern,
- Organisationen des Handwerks,
- Industrie- und Handelskammern sowie
- Fachverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Bedarf, die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit Ihres Vorhabens nachweisen.
- Wenn Sie neu bauen, muss die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zustimmen.
- Ihre Einrichtung soll eine Größe haben, die eine wirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.