Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie Beratungen und Qualifizierungen zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in Familienzentren anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Beratungen und Qualifizierungen zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in Familienzentren anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Beratung und Qualifizierung zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für

  • pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren sowie
  • pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Fort- und Weiterbildung, Beratung, In-House-Seminare und Supervision.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • Vereine,
  • Bildungsinstitute und Bildungseinrichtungen

mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Personal, das die Maßnahmen zur Traumapädagogik vor Ort durchführt, muss über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Dazu gehören beispielsweise
    • Kinderschutzfachkräfte und/oder
    • Traumapädagogik und/oder
    • Fachberatung zu Kinderschutzthemen und/oder
    • Traumafachberatung.
  • Sie müssen über eine Anbindung zu Fachstrukturen der einzelnen Träger in den Regionen Schleswig-Holsteins sowie zum Thema Trauma verfügen.
  • Sie müssen Erfahrungen in der psychosozialen Beratung sowie Durchführung von Fortbildungen und Supervisionen vorweisen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.