Wenn Sie Vorhaben zur Weiterentwicklung des Tourismus planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Durchführung touristischer Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Umsetzung innovativer Marketingprojekte,
- die Umsetzung von Projekten landesweiter touristischer Fachorganisationen, mit denen eine Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen verfolgt wird,
- die Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen,
- die Weiterentwicklung bestehender Projektideen für in der Region neuartige touristische Angebote einschließlich erster Aktivitäten zur Markteinführung,
- die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts „Klimawandel anpacken “ Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen„ ableiten lassen und die im Verantwortungsbereich der Tourismusorganisationen der Reiseregionen liegen, sowie
- besondere touristische Projekte, an deren Umsetzung das Land Niedersachsen ein erhebliches Interesse hat.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent, bei besonderen touristischen Projekten von großem Landesinteresse und bei Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts “Klimawandel anpacken „ Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen“ ableiten lassen, bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000 je Projekt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.4. eines Jahres an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Tourismusorganisationen,
- niedersächsische Mitglieder des städtetouristischen Netzwerks „about cities“ oder der Marketingkooperation „9 Städte in Niedersachsen“, die eine Gebietskörperschaft vertreten,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit und/oder Verantwortung,
- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen mit der Umsetzung Ihres Projekts im Jahr der Bewilligung beginnen.
- Die Laufzeit von Projekten soll 12 Monate nicht überschreiten.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.