Förderung der Tierzucht

Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Zucht von Tieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Zucht von Tieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz.

Sie erhalten die Förderung für

  • das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern anerkannter Zuchtverbände (Herdbuchführung) sowie
  • Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung): Beurteilung der äußeren Erscheinung, Stationsprüfung, Feldprüfung und Genotypisierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für das Anlegen und Führen von Herdbüchern grundsätzlich bis zu 60 Prozent, beim Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. bis zu 95 Prozent und für Nutztierrassen, die nach der jeweils aktuellen Liste einheimischer Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als gefährdet eingestuft wurden, bis zu 95 Prozent sowie
  • für Leistungsprüfung bis zu 70 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das jeweils folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Zuchtverbände, endbegünstigt sind Halterinnen und Halter von Tierarten nach dem Tierzuchtgesetz. Unternehmerisch tätige Endbegünstigte müssen Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein.

Die Förderung der Tierzucht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um Tiere handeln, die nach einem in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Zuchtprogramm gezüchtet und in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden.
  • Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie mit dem Zuchtverband einen Vertrag oder eine Vereinbarung im Rahmen einer Mitgliedschaft abschließen.
  • Beachten Sie bitte, dass die Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung den tierzuchtrechtlichen Regelungen und den Vorgaben in den Zuchtprogrammen entsprechen muss.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.