Wenn Sie Projekte planen, um die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und den europäischen Gedanken zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Projekten von besonderer europapolitischer Bedeutung, die dazu beitragen, die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und die Akzeptanz von Europa zu erhöhen.
Sie erhalten die Förderung unter anderem für
- Informationsveranstaltungen,
- die Pflege lokaler und regionaler Partnerschaften,
- grenzüberschreitende Begegnungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie
- Projekte, die der Unterstützung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, wobei Sie sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des Projektes beteiligen müssen.
Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) oder schriftlich an die Thüringer Staatskanzlei.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen dem Antrag eine detaillierte schriftliche Projektbeschreibung beilegen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Sie müssen eine zweckentsprechende Verwendung der wirtschaftlichen Mittel gewähren sowie gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung verfolgen.