Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Thüringen fördert die langfristige Finanzierung von Vorhaben von Existenzgründerinnen und Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörigen der wirtschaftsnahen Freien Berufe.
Sie können ein Darlehen für diese Investitionen erhalten:
- neu anzuschaffende materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter,
- Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen
- Kauf von Geschäftsanteilen sowie Unternehmensnachfolgen.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstigen Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 5.000 EUR und 2.000.000 EUR.
Die Hausbank kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Thüringen sowie Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe sowie natürliche Personen für den Erwerb von Geschäftsanteilen.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- Der Erwerb von Grundstücken beziehungsweise Immobilien ist von der Förderung ausgeschlossen.
- Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter werden nur im Rahmen von Unternehmensnachfolgen gefördert.