Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)

Wenn Sie als junges, innovatives Unternehmen Ihre neu entwickelten Produkte und Verfahren an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland vermarkten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als junges, innovatives Unternehmen Ihre neu entwickelten Produkte und Verfahren an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland vermarkten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als junges, innovatives Unternehmen bei der gezielten Vermarktung Ihrer neu entwickelten Produkte und Verfahren.

Gefördert wird Ihre Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom BMWE festgelegt.

Die Antragstellung seit dem 06.05.2026 auch auf der Förderzentrale Deutschland möglich – siehe weiterführende Links.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Messe und Aussteller bis zu 7.500 EUR der förderfähigen Ausgaben. Sie müssen einen Eigenanteil von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den ersten 2 Messebeteiligungen und von 50 Prozent ab der 3. Messebeteiligung übernehmen.

Für Kosten unter 500,00 EUR können Sie keine Förderung beantragen.

Förderfähig sind

  • die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes,
  • jeweils 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.

Melden Sie sich bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Zusätzlich reichen Sie direkt einen digitalen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen gemäß KMU-Definition der EU, die

  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,
  • eine kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sind und
  • jünger als 10 Jahre sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus.
  • Die Verbesserungen unterscheiden sich vom bisherigen Angebot.
  • Der Gemeinschaftsstand muss vom Messeveranstalter organisiert werden und für mindestens 10 ausstellende Unternehmen eine geförderte Standfläche zwischen 6 und 15 Quadratmetern pro Unternehmen umfassen.

Nicht gefördert werden Consulting-Unternehmen, Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.