Wenn Sie sich für den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzen und zugewanderten Menschen Teilhabe am Miteinander ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie bei Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
- Beteiligung und Mitwirken zugewanderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen,
- wechselseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
- Akzeptanz der Vielfalt,
- Geschlechtergerechtigkeit,
- arbeitsmarktbezogene Qualifizierung zugewanderter Menschen durch Projekte, die sich von den Regelangeboten zur Arbeitsmarktförderung abgrenzen,
- Partizipation im Bildungswesen,
- gesellschaftlicher Zusammenhalt, Toleranz und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Gebietskörperschaft müssen Sie mindestens 2.500 EUR erhalten.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie ein zielgerichtetes Konzept inklusive ausführlicher Projektbeschreibung vorlegen.
- Sie müssen darlegen, anhand welcher Indikatoren die Erreichung Ihrer Ziele messbar sein wird und wie die Auswertung Ihrer Projektergebnisse erfolgen wird.
Antragsverfahren
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.