Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren

Wenn Sie in Niedersachsen ein Technologie- und Gründerzentrum modernisieren oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Niedersachsen ein Technologie- und Gründerzentrum modernisieren oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beim Bau und bei der Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren.

Sie erhalten die Förderung für investive Ausgaben für

  • Planung,
  • Bau,
  • Baunebenkosten und
  • Lieferungen und Leistungen (zum Beispiel Ausgaben für die Erstausstattung)

sowie außerdem für erhöhte Investitionsausgaben, die sich aus einer stärker an der Kreislaufwirtschaft oder zur Anpassung an den Klimawandel orientierten Projektplanung ergeben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region “ SER„ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie “Übergangsregion „ ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine) sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Technologie- und Gründerzentren.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion “ ÜR„ oder “stärker entwickelte Region „ SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Es darf sich nicht um ein Regionalfördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) handeln.
  • Es muss ein nachgewiesener Bedarf bestehen für technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, die anspruchsvolle technologiebasierte Produkte oder Leistungen erstellen oder diese pilothaft anwenden.
  • Die Infrastruktur, für die Sie eine Förderung erhalten, muss interessierten Nutzerinnen und Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Sie müssen ein Konzept mit den angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen sowie der Geschäfts- und Gebührenpolitik des Zentrums, der Abschätzung der Nachfrage und mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen.
  • Sie müssen die Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben nachweisen und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.