Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ)

Wenn Sie ein Start-up gründen oder bereits gegründet haben und Sie für Ihre innovative Geschäftsidee neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ein Start-up gründen oder bereits gegründet haben und Sie für Ihre innovative Geschäftsidee neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland Pfalz unterstützt im Rahmen des Wettbewerbs „startup innovativ“ wissensbasierte und innovative Unternehmensgründungen in ihrer Aufbauphase.

Sie bekommen die Förderung für folgende projektbezogene Vorhaben:

  • Personalkosten, Durchführung von Machbarkeitsstudien, Entwicklung von Prototypen und deren Test beziehungsweise. Umsetzung, Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung,
  • investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für Wirtschaftsgüter (beispielsweise Maschinen, Anlagen, EDV-Technik),
  • Muster- und Patentanmeldungen, Entwicklung und der Erwerb von Normen und Standards und Errichtung eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems,
  • nicht investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden sowie
  • Aufwendungen entsprechend dem Landesreisekostengesetz.

Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 100.000 EUR je Gründungsvorhaben.

Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 EUR.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die innovative Gründungen in Vollzeittätigkeit entwickeln und

  • sich durch die Gründung eines innovativ ausgerichteten kleinen oder mittleren Unternehmens gemäß KMU-Definition der EU in den folgenden 2 Monaten nach Antragstellung in Rheinland-Pfalz selbstständig machen werden oder
  • ein nicht börsennotiertes innovatives kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Rheinland-Pfalz gegründet haben, dessen Eintragung ins Gewerberegister oder Handelsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr zu gründendes beziehungsweise gegründetes Unternehmen muss seinen Betriebssitz in Rheinland-Pfalz haben.
  • Sie legen einen Businessplan oder ein aussagekräftiges Pitchdeck vor, aus dem sich die wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit Ihres Vorhabens schlüssig ergibt.
  • Ihre Geschäftsidee basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer neuartigen Dienstleistung. Dabei sollte der primäre Wertschöpfungsbeitrag nicht aus den eingesetzten Technologien entstehen.
  • Ihr Gründungsvorhaben darf es auf dem Markt bisher nicht oder nicht in dieser Form oder Kombination geben und es muss ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Anschaffung, Leasing oder langfristige Miete von Fahrzeugen,
  • Grunderwerb, Immobilien oder Baumaßnahmen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie aus den Wirtschaftszweigen Schiffbau, Kohle- und Stahlindustrie.

Antragsverfahren

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und ausschließlich elektronisch im Rahmen von jährlichen Aufrufen an das zuständige Ministerium.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.